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Aufgaben Gleichstellungsbeauftragte

Die Arbeit der Gleichstellungsstelle bezieht sich immer auf die grundgesetzlich verbürgte Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Bestätigt wurde diese Arbeit ausdrücklich durch die Ergänzung des Grundgesetz-artikels im Jahr 1994. Hier wird deutlich gesagt, dass Frauen und Mädchen eine aktive Lobby brauchen, damit das Grundrecht auf Gleichberechtigung Wirklichkeit wird.

Denn Frauen...

  • stellen 52 Prozent der Bevölkerung, sind aber im öffentlichen Leben, in der Politik und Wirtschaft nicht dementsprechend vertreten,
  • verdienen im Schnitt ein Drittel weniger und werden im Beruf seltener gefördert als Männer,
  • tragen immer noch den weitaus größten Teil der (unbezahlten) Hausarbeit und Kindererziehung,
  • sind von Arbeitslosigkeit stärker betroffen als Männer,
  • werden alltäglich durch die verschiedensten Arten körperlicher und seelischer Gewalt missachtet, erniedrigt und verletzt.

Mädchen...

  • werden in Familien, Kindergarten, Schule und Freizeit zu wenig zu Selbstbewusstsein und Durchsetzungsvermögen erzogen,
  • begegnen im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung immer noch Vorurteilen, die ihnen ganze Berufsfelder verschließen,
  • werden schon früh auf ihre spätere Rolle und Tätigkeit in der Familie festgelegt und dadurch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt.
  • sind erschreckend häufig sexuellem Missbrauch und Gewalt ausgesetzt.

Gleichstellung heißt:

  • gleiche Chancen und gleiche Rechte im privaten und öffentlichen Leben für Frauen und Männer,
  • weibliche Lebensentwürfe stehen gleichberechtigt neben männlichen,
  • Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind gleich viel wert wie sogenannte Männerberufe,
  • durch geeignete Rahmenbedingungen wird Frauen und Männern eine echte Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie oder für beides ermöglicht,
  • Frauen dürfen im Alter nicht schlechter gestellt sein als Männer, weil sie die gesellschaftlich wichtige Aufgabe der Familienarbeit und Kindererziehung übernommen haben.

Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten oder Kommunale Gleichstellungsbeauftragte, was tun die denn eigentlich?

Gleichstellungsbeauftragte:

  • zeigen gesellschaftliche Benachteiligung von Frauen und Männern auf und wirken auf Änderung hin
  • arbeiten innerhalb und außerhalb der Verwaltung, d.h. für unsere Kolleginnen und Kollegen genauso, wie für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
  • ermutigen Frauen und Männer, sich gegen Missstände zu wehren und sich an eigenen, statt an weiblichen oder männlichen Vorstellungen zu orientieren
  • begreifen kommunal Politik nicht als Sozialarbeit, sondern als Auftrag an alle Verantwortlichen, diskriminierenden Strukturen für Frauen und Männer durch geeignete Maßnahmen zu begegnen
  • entwickeln Konzepte und initiieren Projekte, die die Lebenssituation von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern in den Mittelpunkt rücken und die Chancengleichheit voranbringen
  • nehmen Stellung zu politischen Fragen, prüfen Verwaltungs- und Ratsvorlagen auf ihre Auswirkung für Frauen und Männer und bringen ebenso Änderungsvorschläge für eigene Vorlagen ein
  • informieren in Veranstaltungen, Publikationen über relevante Themen und organisieren Fortbildungen, Seminare sowie Kulturangebote
  • vernetzen die Interessen von Frauen und Männern gemeinsam mit Gruppen, Verbänden oder Einzelnen und fungieren als Vermittlerin zur Verwaltung
  • kooperieren mit zahlreichen regionalen und überregionalen Ämtern und Organisationen und selbstverständlich mit anderen Gleichstellungsbeauftragten
  • beraten Mädchen und Frauen, Jungen und Männer und vermitteln Kontakte zu anderen spezialisierten Beratungsstellen und Ämtern
  • schalten sich ein, damit alle Personalentscheidungen in der Verwaltung im Sinne der Niedersächsischen Gemeindeordnung und des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes getroffen werden.

Ansprechpartner

Frau Krüger SabineFrau Krüger 
Tel.: 04403 / 604 - 406
E-Mail schreiben 

 
 
 
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