Die in der Gemeinde Bad Zwischenahn vorhandenen Friedhöfe werden in Trägerschaft der evangelischen Kirchen und eines Friedhofsvereins betrieben.
Die Gemeinde ist für die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zuständig und nimmt die Aufgaben des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf örtlicher Ebene wahr.
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Das Bürgerbüro nimmt die Aufgaben des "Fundbüros" war.
Fundtieren sind entlaufene bzw. verlorengegangene, aber keine ausgesetzten oder freilebenden Tiere. Fundtiere unterliegen dem Fundrecht. Daraus resultiert die Zuständigkeit der Gemeinde als Fundbehörde für die Unterbringung und Versorgung.
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses im Bürgerbüro beantragen.
Seit dem 01.09.2014 besteht außerdem die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Das Nds. Gaststättengesetz trat am 01.01.2012 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt in Niedersachsen das Gaststättenrecht des Bundes.
Die bisherige Erlaubnispflicht für den Betrieb einer Gaststätte ist entfallen. Stattdessen ist die Aufnahme eines Gaststättenbetriebes spätestens vier Wochen vor Betriebsaufnahme bei der Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich die Gaststätte betrieben werden soll, anzuzeigen.
Im Gewerberegister werden alle gewerberechtlichen Daten der anzeigepflichtigen Gewerbebetriebe in der Gemeinde Bad Zwischenahn gespeichert.
Über die Gewerbeanzeige wird eine "Bestätigung" ausgestellt (sogenannter Gewerbeschein).
Anmeldung eines Gewerbes, das neu in der Gemeinde ausgeübt wird,
Abmeldung eines Gewerbes, das nicht mehr in der Gemeinde ausgeübt wird.
Ummeldung eines Gewerbes, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf andere Waren oder Leistungen ausgedehnt wird oder der Betriebssitz innerhalb der Gemeinde verlegt wurde.
Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z. B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen) eingetragen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie in der Regel als selbständiger Gewerbetreibender für bestimmte behördliche Zwecke. Sie wird vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt.