Osterfeuer erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Durch das Außerkrafttreten der Nds. Brennverordnung zum 31.03.2014 ergeben sich allerdings künftig einige Änderungen, die beim Abbrennen von Osterfeuern zu beachten sind.
Falls Sie in ein Land reisen möchten, das nicht zur Europäischen Union zählt, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt. Seit dem 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Hierfür werden ein digitales Foto gespeichert zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Von der Rundfunkbeitragpflicht werden aus gesundheitlichen Gründen u. a. behinderte Menschen befreit (Merkzeichen RF). Neben den Befreiungstatbeständen aus gesundheitlichen Gründen gibt es weitere Befreiungstatbestände aus sozialen Gründen.
Wenn Sie die öffentlichen Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.