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Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter ist bereits seit 1949 in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik verankert und wurde 1994 ergänzt:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“


In Niedersachsen sind die Bestellung und die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in den Paragraphen 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes geregelt. Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind zu einer Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet.

Gemäß der Kommunalverfassung soll die Gleichstellungsbeauftragte dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. Die Gleichstellungsbeauftragte kann zur Verwirklichung der Zielsetzung, insbesondere zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Vorhaben und Maßnahmen anregen.

Die Ziele der Gleichstellungsbeauftragten

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragen verfolgt verschiedene Ziele:

  • zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter beizutragen
  • an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, „die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben“
  • Vorhaben und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anzuregen.

Die Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten

  • Regelmäßige Teilnahme an allen relevanten politischen Ausschüssen
  • Stellungnahme zu Maßnahmen aus Politik und Verwaltung
  • Initiierung und Unterstützung von Netzwerken zur Verbesserung geschlechtsspezifischer Rahmenbedingungen
  • Anregung, Planung und Durchführung von Projekten mit geschlechtsspezifischen Anliegen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Information und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern

Alle drei Jahre berichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die durchgeführten Maßnahmen.

Interne Gleichstellungsarbeit

Interessensvertretung der weiblichen und männlichen Beschäftigten

Unter interner Gleichstellungsarbeit ist die geschlechtsspezifische Vertretung der Interessen der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung zu verstehen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine Anlaufstelle bei unterschiedlichen Problemlagen wie beispielsweise Benachteiligung aufgrund des Geschlechts oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Bei Personaleinstellungen ist die Gleichstellungsbeauftragte von der Ausschreibung der Stelle bis zur Auswahl einer geeigneten Bewerberin oder eines geeigneten Bewerbers beteiligt. Ziel ist es, das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht in einem Arbeitsgebiet zu fördern. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei gleicher Eignung in den sozialen Berufen Männer unterstützt werden, in gewerblich-technischen Berufen und Führungspositionen Frauen.

Das Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Fachämter bei gleichstellungsrelevanten Maßnahmen, nimmt ggfls. an Fachausschüssen und Ratssitzungen teil und arbeitet in Arbeitskreisen mit.

Alle drei Jahre erstellt die Verwaltung unter Einbeziehung des Gleichstellungsbüros einen Gleichstellungsplan, der sich mit der Verteilung der Geschlechter innerhalb der Gemeindeverwaltung auseinandersetzt und Maßnahmen zur Optimierung enthält.

Themenschwerpunkte u.a.:
• die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung
• personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Kommune

Die Handlungsfelder der Gleichstellungsbeauftragten umfassen u.a.:
• Teilnahme an relevanten politischen Ausschüssen
• Mitwirkung und Stellungnahme zu geplanten Maßnahmen der Kommunalverwaltung und -politik
• Initiierung und Mitwirkung an Netzwerken
• Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Förderung der Chancengleichheit

Externe Gleichstellungsarbeit

Interessensvertretung der Bürgerinnen und Bürger in Bad Zwischenahn

Unter externer Gleichstellungsarbeit sind alle Aktivitäten zusammengefasst, die sich an die Öffentlichkeit und an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bad Zwischenahn wenden.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Beratung, Information und Auskünfte wünschen zu Themen wie:

  • Angebote für Frauen und Mädchen
  • Beratungsstellen in der Region
  •  Familie und Beruf
  • Frauen – Arbeitsmarkt und Selbständigkeit
  • Gesundheit
  • Kommunalpolitik

oder

  • wenn Sie aufgrund Ihrer Geschlechtszugehörigkeit benachteiligt werden
  • Sie Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Gemeinde haben
  • wenn Sie zu Fachthemen mit mir zusammenarbeiten wollen

Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.


Das muss sich ändern!

Von wegen „So isses halt“ – das muss sich ändern!

Obwohl Mädchen im Schnitt bessere Abschlüsse erzielen als Jungen, finden sie seltener Zugang zu Berufen mit Zukunft und guten Verdienstmöglichkeiten.

Kinderbetreuung, Pflege- und Hausarbeit werden nach wie vor in der Hauptsache von Frauen geleistet: Mehrfachbelastungen, die u.a. zu Einschränkungen von Frauen im Berufsleben führen, sind die Folge.

In Teilzeit- und ungeschützten Arbeitsverhältnissen arbeiten fast ausschließlich Frauen. Viele Frauen verfügen über kein existenzsicherndes Einkommen, sind von Armut betroffen, die sich mit zunehmendem Alter zuspitzt.

Frauen sind mit gesellschaftlichen Strukturen konfrontiert, die durch Abhängigkeit von Männern und Abwertung ihrer Persönlichkeit geprägt sind. Körperliche und psychische Gewalt gegen Frauen – oft im nächsten sozialen Umfeld – haben hier ihren Ursprung. Die Interessen von Mädchen und Frauen spielen bei politischen Entscheidungen manchmal kaum eine Rolle. In Gremien sind Frauen unterrepräsentiert: Frauenpolitik gilt als „überflüssiger Luxus“.

Eine Gruppe von Menschen hebt die Arme in die Luft
Eine Gruppe von Menschen hebt die Arme in die Luft

Also, die Gleichstellungsbeauftragten

  • zeigen gesellschaftliche Benachteiligung von Frauen und Männern auf und wirken auf Änderung hin
  • arbeiten innerhalb und außerhalb der Verwaltung, d.h. für unsere Kolleginnen und Kollegen genauso, wie für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
  • ermutigen Frauen und Männer, sich gegen Missstände zu wehren und sich an eigenen, statt an weiblichen oder männlichen Vorstellungen zu orientieren
  • begreifen kommunal Politik nicht als Sozialarbeit, sondern als Auftrag an alle Verantwortlichen, diskriminierenden Strukturen für Frauen und Männer durch geeignete Maßnahmen zu begegnen
  • entwickeln Konzepte und initiieren Projekte, die die Lebensituation von Mädchen, Frauen, Jungen und Männer in den Mittelpunkt rücken und die Chancengleichheit voranbringen
  • nehmen Stellung zu politischen Fragen, prüfen Verwaltungs- und Ratsvorlagen auf ihre Auswirkung für Frauen und Männer und bringen ebenso Änderungsvorschläge für eigene Vorlagen ein
  • informieren in Veranstaltungen, Publikationen über relevante Themen und organisieren Fortbildungen, Seminare sowie Kulturangebote
  • vernetzen die Interessen von Frauen und Männern gemeinsam mit Gruppen, Verbänden oder Einzelnen und fungieren als Vermittlerin zur Verwaltung
  • kooperieren mit zahlreichen regionalen und überregionalen Ämtern und Organisationen und selbstverständlich mit anderen Gleichstellungsbeauftragten
  • beraten Mädchen und Frauen, Jungen und Männer und vermitteln Kontakte zu anderen spezialisierten Beratungsstellen und Ämtern
  • schalten sich ein, damit alle Personalentscheidungen in der Verwaltung im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsichen Gleichberechtigungsgesetzes getroffen werden.

Die Gleichstellungsbeauftragte in Bad Zwischenahn

Sprechen Sie mich an, wenn Sie Beratung, Informationen, Hilfe und Auskünfte wünschen zu Themen wie:

  • Angebote für Frauen und Mädchen
  • Angebote für Männer
  • Beratungsstellen in der Region
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Arbeitsmarkt - Existenzgründung
  • Mädchenarbeit - Jungenarbeit
  • Seniorinnen - Senioren
  • Gesundheit
  • Kommunalpolitik
  • Gewalt
  • Prävention
  • Ländlicher Raum

Oder

  • Aufgrund Ihrer Geschlechtszugehörigkeit benachteiligt werden
  • Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Situation von Frauen oder Männern in der Gemeinde haben
  • zu Fachthemen mit mir zusammenarbeiten wollen

Selbstverständlich werden alle Informationen und Gespräche vertraulich behandelt!

Sie haben Fragen?

Dann wenden Sie sich gerne an die aufgeführte Ansprechperson. Sie wird Ihnen bei allen Anliegen rund um das Thema Auskunft geben können. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!

Ihre Ansprechpartnerin in der Gemeinde