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Rathaus

Gleichstellung

Infolge der deutsch/deutschen Wiedervereinigung 1989 wurde auch eine Änderung des seit 1949 gültigen Grundgesetzes (GG) notwendig. Bei den Vorbereitungen stellten engagierte Frauen fest, dass der bisherige Artikel 3 Abs. 2 GG „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ unzureichend sei und nicht zu einer tatsächlichen Gleichberechtigung in der Gesellschaft geführt hatte. Sie forderten eine Erweiterung, damit der Staat und seine Organe mehr in die Verpflichtung genommen werden.

Eine Gruppe von Frauen steht zusammen und lächelt in die Kamera
Eine Gruppe von Frauen steht zusammen und lächelt in die Kamera

Warum Gleichstellung?

Die Arbeit der Gleichstellungsstelle bezieht sich immer auf die grundgesetzlich verbürgte Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Bestätigt wurde diese Arbeit ausdrücklich durch die Ergänzung des Grundgesetzartikels im Jahr 1994. Hier wird deutlich gesagt, dass Frauen und Mädchen eine aktive Lobby brauchen, damit das Grundrecht auf Gleichberechtigung Wirklichkeit wird.

Frauen...

  • stellen 52 Prozent der Bevölkerung, sind aber im öffentlichen Leben, in der Politik und Wirtschaft nicht dementsprechend vertreten,
  • verdienen im Schnitt ein Drittel weniger und werden im Beruf seltener gefördert als Männer,
  • tragen immer noch den weitaus größten Teil der (unbezahlten) Hausarbeit und Kindererziehung,
  • sind von Arbeitslosigkeit stärker betroffen als Männer,
  • werden alltäglich durch die verschiedensten Arten körperlicher und seelischer Gewalt missachtet, erniedrigt und verletzt.

Mädchen...

  • werden in Familien, Kindergarten, Schule und Freizeit zu wenig zu Selbstbewusstsein und Durchsetzungsvermögen erzogen,
  • begegnen im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung immer noch Vorurteilen, die ihnen ganze Berufsfelder verschließen,
  • werden schon früh auf ihre spätere Rolle und Tätigkeit in der Familie festgelegt und dadurch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt.
  • sind erschreckend häufig sexuellem Missbrauch und Gewalt ausgesetzt.

Gleichstellung heißt:

  • gleiche Chancen und gleiche Rechte im privaten und öffentlichen Leben für Frauen und Männer,
  • weibliche Lebensentwürfe stehen gleichberechtigt neben männlichen,
  • Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind gleich viel wert wie sogenannte Männerberufe,
  • durch geeignete Rahmenbedingungen wird Frauen und Männern eine echte Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie oder für beides ermöglicht,
  • Frauen dürfen im Alter nicht schlechter gestellt sein als Männer, weil sie die gesellschaftlich wichtige Aufgabe der Familienarbeit und Kindererziehung übernommen haben.

Das muss sich ändern!

Von wegen „So isses halt“ – das muss sich ändern!

Obwohl Mädchen im Schnitt bessere Abschlüsse erzielen als Jungen, finden sie seltener Zugang zu Berufen mit Zukunft und guten Verdienstmöglichkeiten.

Kinderbetreuung, Pflege- und Hausarbeit werden nach wie vor in der Hauptsache von Frauen geleistet: Mehrfachbelastungen, die u.a. zu Einschränkungen von Frauen im Berufsleben führen, sind die Folge.

In Teilzeit- und ungeschützten Arbeitsverhältnissen arbeiten fast ausschließlich Frauen. Viele Frauen verfügen über kein existenzsicherndes Einkommen, sind von Armut betroffen, die sich mit zunehmendem Alter zuspitzt.

Frauen sind mit gesellschaftlichen Strukturen konfrontiert, die durch Abhängigkeit von Männern und Abwertung ihrer Persönlichkeit geprägt sind. Körperliche und psychische Gewalt gegen Frauen – oft im nächsten sozialen Umfeld – haben hier ihren Ursprung. Die Interessen von Mädchen und Frauen spielen bei politischen Entscheidungen manchmal kaum eine Rolle. In Gremien sind Frauen unterrepräsentiert: Frauenpolitik gilt als „überflüssiger Luxus“.

Eine Gruppe von Menschen hebt die Arme in die Luft
Eine Gruppe von Menschen hebt die Arme in die Luft

Gesetzliche Grundlagen

Aus diesem Grunde wurde am 15.11.1994 der Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes um einen Passus erweitert:

Artikel 3 Abs. 2 GG: „ Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Damit soll verdeutlicht werden, dass der Staat sich nunmehr aktiv für die Gleichberechtigung der Frau in der Gesellschaft einsetzen will. Die einzelnen Länder regeln die Umsetzung des Gleichberechtigungsgebotes durch Landesgesetze. Niedersachsen hat zwei Gesetze zur Gleichberechtigung von Frauen verabschiedet und damit Instrumente geschaffen, Frauen auf allen Ebenen und in allen Bereichen zu fördern. In allen niedersächsischen Behörden und öffentlichen Verwaltungen sollen dadurch Frauen in einigen Jahren auch in den leitenden Positionen zur Hälfte vertreten sein. Das „Kommunale Frauenbeauftragtengesetz“, seit Juni 1993 in Kraft, schreibt vor, dass alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine hauptamtliche Frauenbeauftragte einstellen müssen. Ihr Mitwirkungsrecht erstreckt sich auf alle Vorhaben und Entscheidungen, die Auswirkungen für Frauen haben. Aufgrund von Widerständen aus einigen Gemeinden und damit zusammenhängenden Klagen bei den Gerichten, hat der Niedersächsische Landtag am 08.05.1996 im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der kommunalen Handlungsfähigkeit die Änderung des Frauenbeauftragtengesetzes beschlossen. Das Gesetz ist am 28.05.1996 in Kraft getreten.

Der Abs. 1 des § 5 a der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) lautet jetzt wie folgt: 

Gemeinde, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, haben eine Frauenbeauftragte zu bestellen. Die Frauenbeauftragte ist hauptberuflich zu beschäftigen; Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können hiervon durch Satzung abweichen.

Die Gemeinde Bad Zwischenahn hatte 24.830 Einwohnerinnen und Einwohner und daher zum 01.10.1996 eine hauptamtliche Frauenbeauftragte bestellt.

Genauso wichtig ist das am 01.07.1994 in Kraft getretene „Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz“ für die öffentlichen Verwaltungen. Tatsache ist, dass Frauen immer noch in allen Bereichen benachteiligt sind. Um die Situation wirklich zu verbessern und den Frauen- und auch den Männern – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, wurde das Gleichberechtigungsgesetz für die öffentlichen Verwaltungen verabschiedet. Es regelt im wesentlichen, wie die Unterrepräsentanz und Benachteiligung von Frauen abgebaut werden soll. Frauen werden gezielt gefördert und bei gleicher Qualifikation so lange bevorzugt, bis auf allen und besonders auf den Führungsebenen ein Anteil von 50% erreicht ist.

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz zielt u. a. ab auf:

  • die Verpflichtung jeder Dienststelle, einen Frauenförderplan (Stufenplan) zu erstellen,
  • die grundsätzliche Genehmigungspflicht von Anträgen auf familiengerechte flexible Gestal tung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit,
  • die Verpflichtung der Dienststellen, Beschäftigte, die eine Beurlaubung oder Ermäßigung der Arbeitszeit beantragen, auf die Folgen dieser Anträge hinzuweisen.

Die Tätigkeit der Frauenbeauftragten hat somit das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.

Gesetzesänderung am 30.4.2005:

Durch eine Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der Niedersächsichen Landkreisordnung (NLO), die am 30.04.2005 in Kraft getreten ist, besteht die Verpflichtung, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen, nur noch für Landkreise (NLO), kreisfreie Städte, große selbständige Städte, die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen. Für alle anderen Städte und Gemeinden (die nicht Mitglied von Samtgemeinden sind) gilt zwar, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, es gibt aber keine Verpflichtung mehr für eine Hauptamtlichkeit. Alles Weitere (z.B. Berufung, Abberufung, Aufgaben) hat der Rat durch Satzung festzulegen. Die Änderung der Bezeichnung von "Frauenbeauftragte" in "Gleichstellungsbeauftragte" in dieser Gesetzesänderung soll deutlich machen, dass die Gleichstellungsbeauftragte sich grundsätzlich für den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen beider Geschlechter einsetzen soll.

Der Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn war nun frei in der Gestaltung, wie diese Aufgabe in der Gemeinde wahrgenommen werden soll. Hauptamtlich, Nebenamtlich oder Ehrenamtlich.

Am 12.07.2005 hat der Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn beschlossen, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten mit 10 Wochenstunden als Nebenamt zu besetzen. Dieses ist durch eine Satzung geregelt.

Eine Gesetzesnovellierung führte dann dazu, ab 2017 die Gleichstellungsstelle wieder mit 19,25 Std. zu besetzen.

Die Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten

  • zeigen gesellschaftliche Benachteiligung von Frauen und Männern auf und wirken auf Änderung hin
  • arbeiten innerhalb und außerhalb der Verwaltung, d.h. für unsere Kolleginnen und Kollegen genauso, wie für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
  • ermutigen Frauen und Männer, sich gegen Missstände zu wehren und sich an eigenen, statt an weiblichen oder männlichen Vorstellungen zu orientieren
  • begreifen kommunal Politik nicht als Sozialarbeit, sondern als Auftrag an alle Verantwortlichen, diskriminierenden Strukturen für Frauen und Männer durch geeignete Maßnahmen zu begegnen
  • entwickeln Konzepte und initiieren Projekte, die die Lebenssituation von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern in den Mittelpunkt rücken und die Chancengleichheit voranbringen
  • nehmen Stellung zu politischen Fragen, prüfen Verwaltungs- und Ratsvorlagen auf ihre Auswirkung für Frauen und Männer und bringen ebenso Änderungsvorschläge für eigene Vorlagen ein
  • informieren in Veranstaltungen, Publikationen über relevante Themen und organisieren Fortbildungen, Seminare sowie Kulturangebote
  • vernetzen die Interessen von Frauen und Männern gemeinsam mit Gruppen, Verbänden oder Einzelnen und fungieren als Vermittlerin zur Verwaltung
  • kooperieren mit zahlreichen regionalen und überregionalen Ämtern und Organisationen und selbstverständlich mit anderen Gleichstellungsbeauftragten
  • beraten Mädchen und Frauen, Jungen und Männer und vermitteln Kontakte zu anderen spezialisierten Beratungsstellen und Ämtern
  • schalten sich ein, damit alle Personalentscheidungen in der Verwaltung im Sinne der Niedersächsischen Gemeindeordnung und des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes getroffen werden.

Die Gleichstellungsbeauftragte in Bad Zwischenahn

Sprechen Sie mich an, wenn Sie Beratung, Informationen, Hilfe und Auskünfte wünschen zu Themen wie:

  • Angebote für Frauen und Mädchen
  • Angebote für Männer
  • Beratungsstellen in der Region
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Arbeitsmarkt - Existenzgründung
  • Mädchenarbeit - Jungenarbeit
  • Seniorinnen - Senioren
  • Gesundheit
  • Kommunalpolitik
  • Gewalt
  • Prävention
  • Ländlicher Raum

Oder

  • Aufgrund Ihrer Geschlechtszugehörigkeit benachteiligt werden
  • Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Situation von Frauen oder Männern in der Gemeinde haben
  • zu Fachthemen mit mir zusammenarbeiten wollen

Selbstverständlich werden alle Informationen und Gespräche vertraulich behandelt!

Sie haben Fragen?

Dann wenden Sie sich gerne an die aufgeführte Ansprechperson. Sie wird Ihnen bei allen Anliegen rund um das Thema Auskunft geben können. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!

Ihre Ansprechpartnerin in der Gemeinde