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Wahlen

Europawahlen

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt, erneut im Jahr 2029. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger aus 27 Mitgliedsstaaten. In Deutschland sind es 96 Abgeordnete.

Europäische Flagge vor dem europäischen Parlament
Europäische Flagge vor dem europäischen Parlament

Wahlberechtigte Personen

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl zum 11. Europäischen Parlament eine Stimme. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) die am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht infolge Richterspruchs oder einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Allgemeine Informationen zu den Europawahlen finden sich auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

Bundeswahlleiter
- Statistisches Bundesamt -
65180 Wiesbaden

Telefon: 0611 75-1
Telefax: 0611 72-4000

E-Mail senden

Nds. Landeswahlleiterin
- Geschäftsstelle -

Lavesallee 6
30169 Hannover

Telefon: 0511 120-4792
Telefax: 0511 120-4789

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