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- Wahlen
- Hinweise:
- Online-Dienst: Bereitschafterklärung Wahlhelfende
- Wahlberechtigte Personen
- Ablauf der Kommunalwahl
- Externer Kontakt
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- Hinweis zu Anlage 10: Die Wähbarkeitsbescheinigung kann im Bürgerbüro ausgestellt werden.
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Kommunalwahlen
Die Kommunalwahlen in Niedersachsen finden alle fünf Jahre statt. Gewählt werden in Bad Zwischenahn der Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn, der Kreistag sowie der Landrat oder die Landrätin für den Landkreis Ammerland und der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde Bad Zwischenahn.
Hinweise:
- Die Einreichungsfrist der Wahlvorschläge für die Direktwahl wird voraussichtlich vom 20.07.2026 auf den 06.07.2026 vorverlegt.
Online-Dienst: Bereitschafterklärung Wahlhelfende
Über die Bereitschaftserklärung Wahlhelfende können Sie sich als Wahlhelfer/Wahlhelferin registrieren lassen. Sofern in Ihrem Wahlbezirk Bedarf besteht, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.
Wahlberechtigte Personen
Wahlberechtigt sind Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag
mindestens 16 Jahre alt sind
seit mindestens drei Monaten in der Kommune den Wohnsitz haben und
nicht durch Entscheidung eines Gerichts vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Ablauf der Kommunalwahl
Die Mitglieder des Rates der Gemeinde sowie des Kreistages werden in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat für die Gemeindewahl und die Kreiswahl jeweils drei Stimmen, die auf unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber beziehungsweise Gesamtlisten verteilt oder derselben Bewerberin oder demselben Bewerber oder derselben Gesamtliste gegeben werden können.
Der Landrat oder entsprechend die Landrätin sowie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin werden per Mehrheitswahl gewählt. Gewählt ist jeweils, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ist das nicht der Fall, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Personen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Jede wahlberechtigte Person hat bei der jeweiligen Direktwahl nur eine Stimme.
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen finden sich auch auf der Homepage der Nds. Landeswahlleitung.
Externer Kontakt
Nds. Landeswahlleiterin
- Geschäftsstelle -
Lavesallee 6
30169 Hannover
Telefon: 0511 120-4792
Telefax: 0511 120-4789
Dokumente zum Nachlesen
- Anlage-4-Leitfaden-Wahlvorschlagstraeger-KW-2026.pdf211,13 KB
- 20210702-SB-KW-2021_3_Anlage-2_Grundzuege-Kommunalwahlsystem.pdf50,63 KB
Wahlbekanntmachungen
- Wahlbekanntmachung gemäß §§8 Abs.2 und 10 Abs. 3 NKWO - Bildung der Wahlausschüsse und WahlvorständeWahlbekanntmachung-gemaess-8-Abs.-2-und-10-Abs.-3-NKWO-Bildung-der-Wahlausschuesse-und-Wahlvorstaende.pdf90,65 KB
- Wahlbekanntmachung-gem.-7-Abs.-1-NKWO-Zusammensetzung-der-Wahlleitungen.pdf57,84 KB
- Wahlbekanntmachung-der-Wahlleitung-gem.-16-NKWG-Kreis-und-Gemeindewahl.pdf119,59 KB
- Wahlbekanntmachung-der-Wahlleitung-gem.-16-i.V.m.-45a-NKWG-Direktwahl.pdf146,13 KB
Vordrucke
- Anl-12_Versicherung-an-Eides-statt_Versammlung.pdf57,85 KB
Hinweis zu Anlage 10: Die Wähbarkeitsbescheinigung kann im Bürgerbüro ausgestellt werden.
Sie haben Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an die aufgeführte Ansprechperson. Sie wird Ihnen bei allen Anliegen rund um das Thema Auskunft geben können. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!
