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Stiftungen
Die Gemeinde Bad Zwischenahn verwaltet insgesamt vier nicht-rechtsfähige kommunale Stiftung gem. § 135 Abs. 3 NKomVG.

Zusammensetzung einer Stiftung
Alle Stiftungen verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des §52 „Gemeinnützige Zwecke“ der Abgabenordnung. Die einzelnen Stiftungszwecke sind den jeweiligen Satzungen zu entnehmen. Die Stiftungsorgane sind Stiftungsvorstand, Stiftungsbeirat sowie Stiftungsträgerin. Der Stiftungsvorstand wird gebildet durch den Bürgermeister und dem jeweiligen jeweiligen Leiter des für Stiftungen zuständigen Fachbereichs der Gemeinde Bad Zwischenahn.
Der Stiftungsbeirat ist je nach Satzung und teilweise auf Wunsch des Stifters zusammengesetzt. Er besteht aus Mitgliedern, die durch den Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn berufen werden sowie teilweise aus Mitgliedern, die weder im Gemeinderat noch in der Gemeindeverwaltung tätig sind.
Die Stiftungsträgerin ist jeweils die Gemeinde Bad Zwischenahn, weshalb die Administration und Verwaltung der Stiftungen auch im Rathaus erfolgen.
Stiftungen in Bad Zwischenahn
Friedrich-Hempen-Stiftung
Werner Hoting-Stiftung
Erich-Bruns-Stiftung
Bad Zwischenahn-Stiftung
Informationen zu den Stiftungen
Bei Fragen oder Informationen zu den Stiftungen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle des Bürgermeisters.