Google Translate
Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Stiftungen
Die Gemeinde Bad Zwischenahn verwaltet insgesamt vier nicht-rechtsfähige kommunale Stiftung gem. § 135 Abs. 3 NKomVG.
Zusammensetzung einer Stiftung
Alle Stiftungen verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des §52 „Gemeinnützige Zwecke“ der Abgabenordnung. Die einzelnen Stiftungszwecke sind den jeweiligen Satzungen zu entnehmen. Die Stiftungsorgane sind Stiftungsvorstand, Stiftungsbeirat sowie Stiftungsträgerin. Der Stiftungsvorstand wird gebildet durch den Bürgermeister und dem jeweiligen jeweiligen Leiter des für Stiftungen zuständigen Fachbereichs der Gemeinde Bad Zwischenahn.
Der Stiftungsbeirat ist je nach Satzung und teilweise auf Wunsch des Stifters zusammengesetzt. Er besteht aus Mitgliedern, die durch den Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn berufen werden sowie teilweise aus Mitgliedern, die weder im Gemeinderat noch in der Gemeindeverwaltung tätig sind.
Die Stiftungsträgerin ist jeweils die Gemeinde Bad Zwischenahn, weshalb die Administration und Verwaltung der Stiftungen auch im Rathaus erfolgen.
Stiftungen in Bad Zwischenahn
Friedrich-Hempen-Stiftung
Zum 01.01.2014 wurde die nichtrechtsfähige Friedrich-Hempen-Stiftung für die Bauerschaft Ofen gegründet.
Herr Friedrich Hempen, geb. am 30. Oktober 1939, ist am 11. Oktober 2012 verstorben. Herr Hempen hat testamentarisch verfügt, dass Teile seines Vermögens von der Gemeinde Bad Zwischenahn dafür verwendet werden sollen, insbesondere die Bauerschaft Ofen, in der er geboren wurde, nach seinem Tod zu fördern. Um dies zu erreichen, sollen die Vermögenswerte für den Aufbau und Unterhalt einer Begegnungsstätte in der Bauerschaft Ofen eingesetzt werden. Die Gemeinde Bad Zwischenahn hat daher beschlossen, die Vermögenswerte in eine unselbständige kommunale Stiftung gem. § 135 Abs. 2 NKomVG einzubringen, um auf diese Weise den Wunsch Herrn Hempens umzusetzen. Aus dem Vermögen wurde das „Friedrich-Hempen-Haus“ errichtet, welches seit vielen Jahren als Dorfgemeinschaftshaus in der Bauerschaft Ofen sehr rege genutzt wird.
Aus den laufenden Mitteln der Stiftung wird das Dorfgemeinschaftshaus in der Bauerschaft Ofen unterhalten und dem Ortsbürger- und Heimatverein Ofen e.V., der seinerseits als gemeinnützig anerkannt ist, zur Verwirklichung seiner gemeinnützigen Zwecke auf Grundlage des Nutzungsvertrages vom 19.11.2013 zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus können gemeinnützige Institutionen (Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich, z.B. durch Freistellungsbescheid) aus Ofen Fördermittel aus den Mitteln der Stiftung beantragen, wenn die Anschaffungen bzw. Projekte im Kontext zum Stiftungszweck stehen. Förderanträge für das jeweils laufende Jahr sind möglichst spätestens bis zum 31. März einzureichen.
Werner Hoting-Stiftung
Zum 01.01.2016 wurde die nichtrechtsfähige „Werner Hoting-Stiftung“ gegründet.
Herr Werner Hoting, geb. am 30. Januar 1944, ist am 14. Juli 2014 in Bad Zwischenahn verstorben. Herr Hoting hat testamentarisch verfügt, dass große Teile seines Vermögens von der Gemeinde Bad Zwischenahn dafür verwendet werden sollen, gemeinnützige Zwecke durch die Erträge seines Vermögens im Rahmen einer Stiftung zu fördern. Die Gemeinde Bad Zwischenahn hat daher beschlossen, die Vermögenswerte in eine unselbstständige kommunale Stiftung gem. § 135 Abs. 3 NKomVG einzubringen, um auf diese Weise den Wunsch Herrn Hotings umzusetzen.
Für die Förderung laufender Stiftungszwecke stehen Mittel aus der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen sowie Zinsen aus Beteiligungen und Wertpapieren zur Verfügung.
Insbesondere in der Bauerschaft Ekern, in der Herr Hoting lebte und aus der die Erträge der Stiftungen herführen, können gemeinnützige Institutionen (Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich, z.B. durch Freistellungsbescheid) Fördermittel aus den Mitteln der Stiftung beantragen, wenn die Anschaffungen bzw. Projekte im Kontext zum Stiftungszweck stehen. Förderanträge für das jeweils laufende Jahr sind möglichst spätestens bis zum 31. März einzureichen.
Erich-Bruns-Stiftung
Frau Marie Bruns, geb. am 13. März 1887, ist am 9. Februar 1981 in Bad Zwischenahn verstorben. In Gedenken an ihren im 2. Weltkrieg gefallenen Sohn hatte Frau Bruns den Wunsch, ihr Vermögen für die Förderung sozial schlechter gestellter, begabter Jungen und junger Männer einzusetzen.
Frau Bruns hat dementsprechend testamentarisch die Gemeinde Bad Zwischenahn als Erbin eingesetzt und verfügt, dass ihr Vermögen von der Gemeinde Bad Zwischenahn dafür verwendet werden soll, die Bildungschancen von Begabten zu fördern, denen ohne die Förderung der Zugang zu den entsprechenden schulischen oder beruflichen Bildungsangeboten fehlen würde. Die Gemeinde hat das Erbe von Frau Bruns zu den im Testament genannten Bedingungen angenommen. In Auslegung des Willens der Stifterin unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Wandels und der Rechtsentwicklung zur Gleichstellung zwischen Mann und Frau (vergl. Art 3 Grundgesetz) wird auch die Förderung von sozial schlechter gestellten Mädchen und jungen Frauen zugelassen. Allerdings hat aufgrund des Willens der Stifterin die Förderung von Jungen und jungen Männern Vorrang.
Seit dem 01.01.2019 wird die Erich-Bruns-Stiftung buchhalterisch als unselbständige Stiftung behandelt. Die Vermögenswerte wurden seit der Eröffnungsbilanz der Gemeinde als Treuhandvermögen ausgewiesen.
Bad Zwischenahn-Stiftung
Die Gemeinde Bad Zwischenahn hat in den vergangenen Jahren verschiedene Erbschaften und Vermächtnisse erhalten. Diese sollen nach dem Willen der Zuwendenden und auch der Gemeinde Bad Zwischenahn für gemeinnützige Zwecke zum Wohle der Gemeinde verwandt werden. Zum 01.01.2021 wurde die nichtrechtsfähige Zwischenahn-Stiftung für die Gemeinde Bad Zwischenahn gegründet. Sie setzt sich derzeit aus den beiden Nachlässen von Frau Asta Sion und Herrn Bernhard Albert zusammen. Die Möglichkeit von Zustiftungen ist durch die Satzung vorgesehen.
Im Jahre 2024 wurde die Bad Zwischenahn-Stiftung mit einem neuen Beirat auf den Weg geschickt, um ein Konzept zu erstellen, welches Projekte beinhaltete, die einer Bürgerstiftung ähneln. Mit dem neuen Beiratsvorsitzenden Peter Schulze (Kurdirektor im Ruhestand) sollen für die Zwischenahn-Stiftung sowohl Erträge für Einzelprojekte (Spenden und Zuwendungen von Bürgerinnen und Bürgern) gewonnen werden als auch Zustiftungen (Vermögensnachlässe), um damit fortlaufend im Sinne des Stiftungszweckes gemeinnützig oder mildtätig fördern zu können.
Ende 2024 wird ein Pilotprojekt für die Bad Zwischenahn-Stiftung initiiert und den Bürgerinnen und Bürgern weitere Informationen zu verschiedenen Themen der Stiftung vorgestellt.
Informationen zu den Stiftungen
Bei Fragen oder Informationen zu den Stiftungen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle des Bürgermeisters.