Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Rathaus

Stiftungen

Die Gemeinde Bad Zwischenahn verwaltet insgesamt vier nicht-rechtsfähige kommunale Stiftung gem. § 135 Abs. 3 NKomVG.

Ein Schreibtisch mit Dokumenten, einer Schalenwaage und einem Richterhammer
Ein Schreibtisch mit Dokumenten, einer Schalenwaage und einem Richterhammer
Glocke
Glocke

Zusammensetzung einer Stiftung

Alle Stiftungen verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des §52 „Gemeinnützige Zwecke“ der Abgabenordnung. Die einzelnen Stiftungszwecke sind den jeweiligen Satzungen zu entnehmen. Die Stiftungsorgane sind Stiftungsvorstand, Stiftungsbeirat sowie Stiftungsträgerin. Der Stiftungsvorstand wird gebildet durch den Bürgermeister und dem jeweiligen jeweiligen Leiter des für Stiftungen zuständigen Fachbereichs der Gemeinde Bad Zwischenahn.
Der Stiftungsbeirat ist je nach Satzung und teilweise auf Wunsch des Stifters zusammengesetzt. Er besteht aus Mitgliedern, die durch den Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn berufen werden sowie teilweise aus Mitgliedern, die weder im Gemeinderat noch in der Gemeindeverwaltung tätig sind.
Die Stiftungsträgerin ist jeweils die Gemeinde Bad Zwischenahn, weshalb die Administration und Verwaltung der Stiftungen auch im Rathaus erfolgen.

Stiftungen in Bad Zwischenahn

Informationen zu den Stiftungen

Bei Fragen oder Informationen zu den Stiftungen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle des Bürgermeisters.

Stiftungsvorstand (neben dem Bürgermeister)
Sachbearbeitung Stiftungen