Gemeinde Bad Zwischenahn 28.06.2023
Der Bürgermeister
Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Bad Zwischenahn
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Bad Zwischenahn als städtebauliches Entwicklungskonzept
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn in seiner Sitzung am 27.06.2023 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen hat. Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben. Als informelle Planung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB) dient die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept der dauerhaften Stärkung einer ausgewogenen Einzelhandelsstruktur in der Gemeinde. Darüber hinaus sollen mit dem Konzept die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Handels der Gemeinde geregelt sowie die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung gesichert werden und es soll zur Stabilisierung des zentralen Versorgungsbereiches beitragen. Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist eine rechtssichere Basis für die weitere städtebauliche Planung und somit für die darauf aufbauende Bauleitplanung geschaffen worden.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Bad Zwischenahn kann während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, Zimmer 2.3 (Planungs-und Umweltamt), 26160 Bad Zwischenahn, sowie im Internet auf der homepage der Gemeinde Bad Zwischenahn www.bad-zwischenahn.de unter dem Stichwort „Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes“ eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung erfolgt auch im Internet unter: www.bad-zwischenahn.de/Aktuelles/
Bekanntmachungen.
Henning Dierks