Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt, erneut am 09. Juni 2024. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger aus 27 Mitgliedsstaaten. In Deutschland sind es 96 Abgeordnete.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl zum 10. Europäischen Parlament eine Stimme.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) die am Wahltage
• das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den
übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben
oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
• nicht infolge Richterspruchs oder einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfall-
entscheidung im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.
Allgemeine Informationen zu den Europawahlen finden sich auf der Internetseite des Landeswahlleiters (siehe auch externe Kontakte).