Gemeinde Bad Zwischenahn 01.02.2024
Der Bürgermeister
Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Niedersächsichen Straßengesetzes (NStrG)
Ankündigung der abschnittsweisen Teileinziehung der Ortstraße "Unter den Eichen" gemäß § 8 Abs.1 Satz 2 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) zur Aufrechterhaltung der Durchfahrtsunterbrechung
Nach einer durchgeführten Erprobungsphase zur Unterbindung von Abkürzungsverkehren/Durchgangsverkehren sowie zur generellen Verkehrsberuhigung im Bereich der Reha-Einrichtung samt einer Reduzierung der prognostizierten Verkehrsimmissionen der Ortstraße „Unter den Eichen“ ist nunmehr beabsichtigt, gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2021 (Nds. GVBl. S.133), aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles eine Einschränkung des Gemeingebrauchs an der bislang als Ortstraße gewidmeten Fläche der Gemeindestraße „Unter den Eichen“ abschnittsweise mit Wirkung zum 01.05.2024 vorzunehmen (Teileinziehung), indem die im Rahmen der Erprobungsphase vorgenommene Durchfahrtsunterbrechung aufrechterhalten wird. Da der Anliegerverkehr zulässig bleibt, sind erhebliche Erschließungsnachteile für die Anlieger ausgeschlossen.
Die Ankündigung der beabsichtigten Teileinziehungen wurde vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Zwischenahn in seiner Sitzung am 12.12.2023 nach Vorbereitung in der Sitzung des Straßen- und Verkehrsausschusses am 14.11.2023 beschlossen und wird hiermit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Nds. Straßengesetzes ortsüblich bekannt gegeben.
Lagepläne der zur Teileinziehung vorgesehenen Abschnitte können während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, Flur 2. OG, 26160 Bad Zwi-schenahn, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung erfolgt sowohl im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bad Zwischenahn unter www.bad-zwischenahn.de / Aktuelles / Bekanntmachungen, als auch an der Bekanntmachungstafel im Rathaus in Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn. In der Nordwest-Zeitung erfolgt gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung eine Hin-weisbekanntmachung.
Henning Dierks