Im Gewerberegister werden alle gewerberechtlichen Daten der anzeigepflichtigen Gewerbebetriebe in der Gemeinde Bad Zwischenahn gespeichert.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Auf formlosen schriftlichen Antrag können trotzdem Auskünfte daraus erteilt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf.
Nach § 14 Gewerbeordnung dürfen Auskünfte nur erteilt werden, wenn der Antragssteller ein berechtigtes Interesse daran darlegt.
Auskünfte aus dem Gewerberegister sind gebührenpflichtig und können daher nicht telefonisch erteilt werden.
10,00 € pro Gewerbeauskunft