Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Der Hebesatz beträgt 360 %.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt. Die Veranlagung der Gewerbesteuer erfolgt entsprechend auf Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides.