Einführung von gesonderten Eintrittstarifen für Schüler, Studenten und Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 % für den Badepark und das Hallenbad
Einführung von gesonderten Eintrittstarifen für Schüler, Studenten und Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 % für den Badepark und das Hallenbad