Ab sofort gilt auch im Rathaus und in den Außenstellen der Gemeinde Bad
Zwischenahn die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte, Genesene oder
Getestete mit Nachweis (Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) über
den Haupteingang Zugang zum Rathaus erhalten. Es gilt weiterhin die
Maskenpflicht. Grundsätzlich soll das Rathaus geöffnet bleiben.
Aufgrund
der stark ansteigenden Infektionszahlen bittet die Verwaltung jedoch darum,
Anliegen möglichst per E-Mail, Post oder Telefon vorzutragen bzw. die
Online-Angebote zu nutzen. In dringenden Fällen, die einen persönlichen Besuch
erfordern, sollte möglichst mit den zuständigen Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeitern ein Termin vereinbart werden.